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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen der Tenderspecs GmbH, im folgenden Tenderspecs genannt.
Geltung der Bedingungen
Alle Leistungen von Tenderspecs erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Beauftragung einer Programmentwicklung, dem Kauf einer Softwarelizenz, dem Kauf einer Zugangsberechtigung zu den Internetportalen von Tenderspecs oder sonstigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Tenderspecs erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Tenderspecs ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Angebote und Auftragsannahme
Angebote von Tenderspecs sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen/Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von Tenderspecs schriftlich bestätigt worden sind.
Garantie / Haftung
Für Schäden durch Störungen, Irrtümer, falsche Daten, Verzögerungen und Unterbrechungen, die im Dienstbetrieb von Tenderspecs oder seiner Zulieferer auftreten können, insbesondere auf Grund von Fehlern oder Störungen in der elektronischen Datenübermittlung, haftet Tenderspecs nicht, sofern der Schaden nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Tenderspecs beruht.
Die von Tenderspecs publizierten Dateien, Daten und Information immer ohne Gewähr angeboten.
Grundsätzlich obliegt es dem Benutzer, für eine Ordnungsgemäße regelmäßige Sicherung aller Daten zu sorgen. Tenderspecs haftet grundsätzlich nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Datenverluste, entgangene Gewinne, Arbeitsausfälle), die durch den Einsatz der verkauften oder lizensierten Software oder durch Nutzung der von Tenderspecs angebotenen Daten oder Dienstleistungen entstehen.
Im Falle von Fehlern an Software oder Dienstleistungen ist Tenderspecs vom Kunden zu benachrichtigen und Tenderspecs ist die Möglichkeit zur Fehlersuche bzw. -Analyse ggf. auch auf den Computern des Benutzers einzuräumen, wenn der Fehler nicht auf einem Testsystem von Tenderspecs reproduziert werden kann. Wird Tenderspecs diese Möglichkeit nicht gegeben, so wird Tenderspecs von sämtlichen Ansprüchen des Benutzers freigesprochen.
Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen (wie Gewalt, Feuer, Streik, Aussperrungen), die durch Tenderspecs nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung des Dienstleistungsangebotes erforderlich machen, gleichgültig, ob sie vom Tenderspecs oder Fremdanbietern verursacht sind, ist Tenderspecs für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt liegt ebenfalls vor, wenn Dienste aufgrund von Computer- oder Netzwerkattacken (DDOS, Computerviren usw.) seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss.
Sollten Probleme mit der Software auf Eigenarten anderer auf dem Computer des Kunden installierte Software zurückzuführen sein, so ist Tenderspecs nicht verpflichtet, durch Modifikationen in seinen Programmen auf diese Eigenarten einzugehen.
Schadensersatz
Bei kostenlosen Diensten oder kostenlos bereitgestellter Software besteht für den Nutzer kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erfüllung. Bei kostenpflichtigen Diensten oder Programmlizenzen ist ein möglicher Schadensersatz immer auf den Umfang eines Monatsbeitrags bzw. des Kauf-/Lizenzpreises begrenzt. Schadensersatz von Tenderspecs kann grundsätzlich nur eingefordert werden, wenn Tenderspecs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Funktionsumfang und Weiterentwicklungen
Die von Tenderspecs angebotenen Programme, Internetportale und Webseiten werden kontinuierlich weiterentwickelt, hierbei ändern sich auch Darstellung, Funktion und Funktionsumfang. Derartige Modifikationen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung oder Rückgabe, sofern das Produkt bzw. der Dienst prinzipiell bestimmungsgemäß verwendet werden kann, unabhängig davon, wie ein Kunde eine Funktion konkret nutzt.
Liefer-, Bereitstellungs- und Fertigstellungszeiten
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, sind alle Lieferzeiten und Fertigstellungstermine immer freibleibend.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Tenderspecs die pünktliche Lieferung/Bereitstellung/Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Krankheit, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt etc., auch wenn sie bei Lieferanten, Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, hat Tenderspecs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten: sie berechtige, die Lieferung bzw. Fertigstellung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Bei dem Verkauf eines Produktes bleibt diese bis zur vollständigen Begleichung aller finanziellen Forderungen Eigentum von Tenderspecs.
Software bleibt, sofern nicht anderswo ausdrücklich schriftlich vermerkt, grundsätzlich Eigentum von Tenderspecs. Der Kunde erwirbt eine Lizenz, die ihn zur Nutzung der Software berechtigt, nicht aber zum Erhalt von Quellcodes oder Veränderungen an den Programmen. Bei Verstößen gegen die Lizenzvereinbarungen des entsprechenden Softwareproduktes verwirkt der Benutzer sämtliche Rechte an der Nutzung der Software. In diesem Fall ist die Software umgehend von allen Datenträgern zu entfernen bzw. diese zu vernichten. Tenderspecs behält sich vor, weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
Im Falle des kostenpflichtigen Zugangs zu Internetdiensten von Tenderspecs erwirbt der Nutzer keinerlei Rechte an der Software.
Im Falle einer Lizenzverletzung durch den Benutzer werden automatisch alle Forderungen jeglicher Art des Benutzers an Tenderspecs nichtig. Tenderspecs ist in einem solchen Falle nicht mehr gezwungen, jedwede Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen.
Die von Tenderspecs bereitgestellten Daten dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Tenderspecs weist ausdrücklich darauf hin, dass auch durch Dritte bereitgestellte und durch Tenderspecs weiterverbreitete Daten explizit nur für die Nutzung in direkt durch Tenderspecs unterstützte Ausschreibungsverfahren lizensiert sind und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht in anderen Diensten, Verzeichnissen, Datenbanken oder Produkten verwendet werden dürfen.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Nutzung der durch Tenderspecs angebotenen Internetdienste bzw. des hierfür bereitgestellten Zugangs ist, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, an eine Person gebunden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, Nutzung von Zugängen durch mehrere Personen oder das nicht bestimmungsgemäße Kopieren der bereitgestellten Inhalte, egal ob automatisiert oder manuell, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat Tenderspecs das Recht, den Zugang des Nutzers unverzüglich zu löschen, ohne dass hierfür eine Erstattungen von bereits gezahlten Entgelten erfolgen muss. Die entwendeten Daten sind unverzüglich und vollständig zu löschen. Tenderspecs ist konzipiert für die Nutzung mit einem Webbrowser und mit von der Tenderspecs GmbH zur Verfügung gestellten Programmen bzw. Plugins. Eine Nutzung von Browserplugins oder anderer Software, die in die vorgesehene Darstellung oder Nutzung der Internetseiten eingreift, ist unzulässig.
Tenderspecs behält sich vor, darüber hinaus Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
Zahlung
Alle von Tenderspecs in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Betrag zurückzuhalten, zu mindern oder gegen irgendwelche Kosten aufzurechnen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.